N.R. Löffler GmbH

Wir sind da, wo Sie uns brauchen!

Wir beraten und informieren Sie gerne persönlich, in unserem ONLINE-Center  können Sie sich bereits ein Bild von bestehenden Möglichkeiten machen !

Wir lassen Sie auch im Fall von Arbeitslosigkeit nicht im Regen stehen!

Wir zahlen Ihnen bei eingetretener Arbeitslosigkeit einen monatlichen Betrag Ihrer Wahl, wenn

- seit Vertragabschluss mindestens 3 Monate vergangen sind
- Sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 2 Jahre ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (kann durchaus bei mehreren Arbeitgebern gewesen sein, Ihre Ausbildungs-Zeiten werden angerechnet)
- kein befristestes Arbeitsverhältnis verlag
- die Kündigung bisher weder mündlich noch schriftlich bereits ausgesprochen wurde

Sprechen Sie uns gerne an, wir informieren und beraten Sie weiter.

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