









Wir lassen Sie auch im Fall von Arbeitslosigkeit nicht im Regen stehen!
Wir zahlen Ihnen bei eingetretener Arbeitslosigkeit einen monatlichen Betrag Ihrer Wahl, wenn
- seit Vertragabschluss mindestens 3 Monate vergangen sind
- Sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 2 Jahre ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (kann durchaus bei mehreren Arbeitgebern gewesen sein, Ihre Ausbildungs-Zeiten werden angerechnet)
- kein befristestes Arbeitsverhältnis verlag
- die Kündigung bisher weder mündlich noch schriftlich bereits ausgesprochen wurde
Sprechen Sie uns gerne an, wir informieren und beraten Sie weiter.