Ihre erste eigene Wohnung

Worauf Sie alles achten müssen!

Raus aus dem Hotel Mama und rein ins eigene Leben. Das klingt gut, doch dieser Schritt bedeutet auch viel Aufwand und Kosten. Der Umzug muss organisiert werden, Möbel müssen besorgt werden und eine Internetverbindung muss angemeldet werden. Bei einem Wechsel des Wohnsitzes schwirren einem womöglich Tausende Sachen im Kopf herum: von Behördengängen über Einwohnermeldeamt bis hin zu den Rundfunkbeiträgen – jedoch wohl kaum die eigenen Versicherungsangelegenheiten.
Aber genau diese sollten Sie nicht vernachlässigen. Denn eine eigene Wohnung bedeutet auch eigene Verantwortung.

Versicherungen checken!

Vor dem Auszug sind wohl noch die meisten jungen Erwachsenen in bestimmten Sparten über ihre Eltern mitversichert. Vor allem über eine Hausratversicherung, Rechtsschutz etc. musste man sich bis dato noch keinerlei Gedanken machen. Eine eigene Wohnung bedeutet jedoch auch, dass der Versicherungsschutz der Eltern nicht länger greift. Wir zeigen auf, welche Versicherungen unbedingt notwendig sind, wenn man in den eigenen vier Wänden lebt.

WELCHE VERSICHERUNGEN BRAUCHE ICH?

Hausratversicherung

Diese Versicherung sichert Ihr Hab und Gut ab – also alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Wenn Ihre elektronischen Geräte, Möbel oder Ihre anderen Einrichtungsgegenstände beispielsweise durch einen Brand beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, dann  kümmert sich Ihre Hausratversicherung um diesen Schaden.
Tipp: Die Höhe der Versicherungssumme ist bei einer Hausratversicherung essenziell. Wir prüfen in jedem Fall, welche Versicherungssumme für Ihren Hausrat und Ihre Wohnfläche optimal geeignet ist. So können wir eine Unterversicherung vermeiden und Sie sind im Fall der Fälle rundum abgesichert.

Kfz-Versicherung

Besitzen Sie bereits eine eigene Kfz-Versicherung, so läuft diese auch bei Ihrem Umzug weiter. Der Wechsel Ihres Wohnortes hat in den meisten Fällen aber Auswirkungen auf Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag. Dies hat zwei Gründe: Zum einen ist der Beitrag von der Postleitzahl Ihres Wohnortes abhängig. Ziehen Sie also in eine andere Stadt, so kann Ihr Beitrag teurer, aber eventuell sogar auch günstiger werden. Zum anderen ändert sich mit einem Wohnortwechsel meist auch der Arbeitsweg. Fahren Sie nun deutlich länger oder kürzer als vorher zur Arbeitsstelle, können Sie dies unter der jährlichen Fahrleistung Ihres Autos angeben. Die jährliche Fahrleistung hat mitunter großen Einfluss auf Ihren Beitrag. Bedenken Sie also diese Veränderungen bei Ihrem Umzug.

DAS SOLLTEN SIE WISSEN

Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung: Selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Es ist nahezu unmöglich, diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens mithilfe einer Wohngebäudeversicherung finanziell absichern. 
Eine Wohngebäudeversicherung dürften wohl aber nur die wenigsten der jungen Erwachsenen brauchen. Ziehen Sie in eine Wohnung, in der Sie Miete bezahlen müssen, so sind Sie durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgesichert. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt, geschenkt oder selbst erworben wurde. Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht bei Eigentümerwechsel immer auf den Käufer/Erben der Immobilie über. Normalerweise muss der  Verkäufer das Versicherungsunternehmen darüber unterrichten. Verlassen Sie sich jedoch bei einem Hauskauf nicht auf den Verkäufer und übernehmen Sie die Absprache mit dem Versicherer selbst, um auf der  sicheren Seite zu sein.
Tipp: Überprüfen Sie hier Ihre Versicherungssumme und passen Sie diese entsprechend an. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem in älteren Verträgen die Versicherungssumme nicht korrekt ermittelt wurde. Zudem sollte geprüft werden, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht. Neben Feuer sollten Sie auch die Gefahren Wasser und Sturm absichern. Ein Wasserleitungsschaden zum Beispiel kann mit allen Nebenarbeiten, Leckortungs- und Trocknungskosten schnell fünfstellig werden. Zusätzlich sollten Sie die Elementarversicherung einschließen. Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbrüche sind hier im Schutz inbegriffen.

Privathaftpflichtversicherung

Bis zum 18. Lebensjahr können Sie bei Ihren Eltern familienversichert sein. Nach der Volljährigkeit benötigen Sie dann Ihre eigene Absicherung – außer Sie befinden sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung (auch Studium): Dann sind Sie weiterhin bei Ihren Eltern mitversichert, bis Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder einem Beruf nachgehen.
Privathaftpflichtschäden können auch bei einem Umzug schneller passieren als gedacht. Ein Beispiel: Sie besitzen Ihre eigene  Privathaftpflichtversicherung.
Beim Transport eines Schränkchens aus der Wohnung Ihrer Eltern bleiben Sie versehentlich an der Zimmertür hängen und beschädigen den Türrahmen. Hier kommt Ihre Privathaftpflicht für die Schäden auf. Schäden müssen immer umgehend nach dem Vorfall der Versicherung gemeldet werden.

Rechtsschutzversicherung

Auch bei der Rechtsschutzversicherung gilt, dass Kinder bis zur  Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert sind. Sofern Sie in Ausbildung sind oder studieren, besteht der Versicherungsschutz weiter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Tipp: Besitzen Sie noch keine Rechtsschutzversicherung und wollen mit dem Umzug eine solche abschließen, dann sollten Sie dies am besten vor  der Unterzeichnung des Mietvertrages tun. Denn nur so können Sie bei Streitigkeiten, die sich aus dem Umzug ergeben, auch schon auf Ihre Rechtsschutzversicherung, natürlich mit entsprechendem Einschluss, zurückgreifen. Aber Achtung: Nur wenn Ihre Rechtsschutzversicherung schon mindestens drei Monate besteht, können Sie auch eine Leistung vom Versicherer erwarten.

Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung gilt das Gleiche wie bei der  Rechtsschutzversicherung. Sie sind bis zum 18. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert, höchstens aber bis Sie 25 sind – und dies auch nur, wenn Sie in Berufsausbildung sind. Danach müssen Sie sich selbst krankenversichern.

Unfallversicherung

Bei der privaten Unfallversicherung hat jeder nur seinen eigenen Schutz. Daher empfiehlt es sich – nach Möglichkeit – eine eigene Unfallversicherung für seine Kinder abzuschließen. Dann bleibt die Unfallversicherung im Falle des Umzugs wie gehabt. Sie müssen nur Ihrem Versicherer die Adressänderung mitteilen. Besitzen Sie noch keine private Unfallversicherung, dann sollten Sie das schnell ändern. Denn während der Zeit auf Arbeit oder in der Berufsschule/Uni sind Sie zwar gesetzlich  abgesichert, jedoch nicht im privaten Bereich. Unfälle ereignen sich aber vorwiegend privat.
Daher empfehlen wir eine private Unfallversicherung. Diese hat eine Deckung von 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Auch diese Versicherung ist eine individuelle Versicherung. Jeder benötigt  seinen eigenen Versicherungsvertrag. Eltern haben auch hier die  Möglichkeit, ihre Kinder schon in jungen Jahren gegen die Folgen der  Berufsunfähigkeit abzusichern. Besitzen Sie bereits eine BU, dann bleibt der  Schutz im Umzugsfall wie gehabt. Sie müssen nur Ihrem Versicherer  die Adressänderung mitteilen. 
Die meisten jungen Erwachsenen haben aber wohl leider noch keinen Berufsunfähigkeitsschutz. Falls Ihnen diese wichtige Absicherung fehlt,  sollten Sie sich schnellstmöglich absichern. Gerade wenn Sie jetzt auf eigenen Beinen stehen wollen, ist Ihre Arbeitskraft essenziell. Denn auch  Ihr neues Zuhause bezahlt sich nicht von alleine.
Können Sie also Ihre Arbeit nicht mehr ausüben, so zahlt Ihnen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist, er also seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Mit diesem Geld können Sie dann Ihren normalen Lebensunterhalt bestreiten.

Lebens- und Rentenversicherungen

Ihre Lebens- und Rentenversicherungen bleiben wie gehabt. Sie müssen
nur auch hier Ihrem Versicherer die Adressänderung mitteilen. Falls Sie aber auch hier noch keinen Schutz gegen spätere Altersarmut haben, dann sollten Sie dringend eine private Rentenversicherung abschließen. In erster Linie geht es darum, einen Kapitalstock aufzubauen, aus dem Sie später die bescheidene Altersrente aufstocken können, damit diese auch fürs tägliche Leben ausreicht. Welche Rentenversicherung für Sie die geeignetste ist, können wir gerne zusammen im persönlichen Gespräch ermitteln.

WAS SIE SONST NOCH WISSEN SOLLTEN

Sind Umzugshelfer versichert?
Ein Beispiel: Einem Ihrer Helfer fällt der Fernseher aus der Hand und dieser knallt auf den Boden – wer kommt dann für den Schaden auf? Im Prinzip sind Gefälligkeitshandlungen nicht schadensersatzpflichtig. Das bedeutet, dass der Umzugshelfer nicht für den Schaden aufkommen muss, falls er keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Besitzt der Umzugshelfer jedoch eine Privathaftpflichtversicherung, so kommt der Versicherer für etwaige Schäden in der Regel auf. Bei Vorsatz leistet der Versicherer allerdings nicht – und der Umzugshelfer muss den Schaden selbst begleichen. Aber Achtung: In älteren Haftpflichttarifen waren Gefälligkeitshandlungen noch nicht abgesichert. Vergewissern Sie sich daher bitte vor dem Umzug, ob bei einem möglichen Schaden alle Beteiligten korrekt versichert sind.

Transportversicherung zum Neuwert

Speditionen haften bei Beschädigungen Ihres Umzugsgutes häufig nur begrenzt. Wenn Sie sich gegen dieses Risiko restlos schützen wollen, empfiehlt sich eine Transportversicherung zum Neuwert. Hiermit sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Geht etwa eine wertvolle Vase beim Transport zu Bruch, so dürfte die Haftungsgrenze des Spediteurs schnell überschritten sein. Viele Spediteure schließen auch zerbrechliche, sensible und wertvolle Gegenstände von der Haftung in ihren AGBs von vornherein aus. Ein weiterer Punkt, der zuungunsten des Umziehenden ausfällt, ist, dass Spediteure nur für Schäden an Gegenständen haftbar gemacht werden können, die diese selbst verpackt haben. Ein nicht fachgerechtes Verpacken Ihrerseits hingegen wird immer die Argumentationsweise der Spedition untermauern. Daher: Schließen Sie eine Transportversicherung zum Neuwert ab. Diese leistet für Schäden, die nicht von der Spedition getragen werden. 

Dazu gehören
• Schäden, die durch einen Unfall während des Transports entstehen,
• Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen,
• Reparaturkosten für beschädigte Gegenstände sowie
• Elementarschäden.

TRAUTES HEIM, GLÜCK ALLEIN!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für den Umzug und viele schöne Stunden in Ihrem neuen Domizil sowie liebe Menschen um Sie herum, die Ihr neues Zuhause erst zu einem Zuhause machen. Für Ihre Anliegen bezüglich Ihrer Versicherungen sind wir jederzeit für Sie da.