Die VdK bietet als eine von wenigen Versicherungsgesellschaften diese Deckungsform an, d. h. eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für das gelegentliche Führen und Benutzen fremder Kraftfahrzeuge.
Details
Die Lotsenversicherung der VdK berücksichtigt die speziellen Interessen der Taxivereinigungen und Verbände ganz besonders, indem sie
- den Versicherungsschutz auch auf die Haftpflichtansprüche des Halters oder Eigentümers wegen Sach- und Vermögensschäden ausdehnt
- einen nach Selbstbeteiligungen differenzierten Tarif anbietet.
Die VdK bietet Rahmenverträge für Taxenvereinigungen und Funkzentralen, aber auch Unternehmensverträge mit Taxen- und Mietwagenunternehmen.