Privathaftpflicht-Versicherung für das Taxi- und Mietwagengewerbe

Falschbetankung und die Folgen – Falscher Sprit kann schnell sehr teuer werden!

Noch vor kurzem war die Antwort auf die Frage „Mein Mitarbeiter hat falsch getankt, welche
Versicherung übernimmt die Kosten“ klar und eindeutig zu beantworten: Keine Versicherung
kommt für die Kosten auf. Sie tragen die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs und die
Überprüfung bzw. Reparatur des Motors selbst!

Doch nun können wir Ihnen eine Lösung anbieten: Mit der neuen Privathaftpflicht-Versicherung
bieten wir Ihnen zu einem attraktiven Beitrag einen umfangreichen Versicherungsschutz, der auch
für die Kosten aufkommt, die durch eine Falschbetankung entstehen.

Die Privathaftpflicht-Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen Personen schuldhaft zufügen. Schäden durch falsches Tanken werden weder von der Kfz-Haftpflicht, noch von der Teil- oder
Vollkasko abgedeckt.

– Wer haftet, wenn das Dienstfahrzeug falsch betankt wird?
– Welche Schäden entstehen durch falsches Betanken?

Schnell ist es geschehen: die Folgen können sehr teuer werden:
Sie haben an der Tankstelle die falsche Zapfpistole erwischt? Die Folgen können sehr teuer
werden! Das Schadensausmaß reicht von Leistungseinbußen bis zum Motor-Totalschaden.

Sie haben Diesel statt Benzin verwendet:
Auch hier kann das Schadensausmaß enorm sein. Nur in seltenen Fällen reicht
ein Nachtanken des richtigen Kraftstoffs aus. Diese Einschätzung kann jedoch nur ein Kfz-
Fachmann treffen.

Sie haben Benzin statt Diesel getankt:
Das kann gravierende Folgen haben, da der Schmierfilm für die präzisen Feinbauteile in den mit
Hochdruck arbeitenden Einspritzsystemen moderner Dieselmotoren reißen kann. Metallspäne
können sich dann im Kraftstoffsystem ablagern und gegebenenfalls den Austausch aller
Systemkomponenten erforderlich machen.

Belasten Sie sich nicht mit diesen Fragen, denn mit unserer speziell für das Taxi- und
Mietwagengewerbe erweiterten Privathaftpflicht-Versicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Diese Erweiterung gilt für das eigene Fahrzeug und auch für das Fahrzeug Ihres Arbeitgebers! Die
Leistung ist auf € 1.500,– begrenzt, hiermit besteht für diese Ereignisse ausreichender
Kostenschutz.

Die Jahresbeiträge für diese speziell für das Taxi- und Mietwagengewerbe erweiterte
Privathaftpflicht-Versicherung sind kalkulierbar und im Rahmen der Einkommensteuerklärung
absetzbar und sehr attraktiv:
– € 70,11 für einen Single
– € 76,68 für ein Paar ohne Kind
– € 99,25 für ein Paar mit Kind