Zahn-Zusatz-Versicherungen

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Beiträge für einen Versicherungsvertrag können Sie kalkulieren, Kosten für eine Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz kommen überraschend und sind unkalkulierbar!

Beispiele aus der Praxis – Eigenanteile mit und ohne Zahnzusatzversicherung

Zahnkrone Kosten – So viel kostet Sie Ihre Krone

Sie benötigen eine Zahnkrone? Die Kosten für Zahnkronen variieren stark. Erfahren Sie hier, welche Zahnkrone Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt und mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen.

Zahnkrone Kosten: Das kosten die verschiedenen Kronen

Sie benötigen eine Zahnkrone, sobald Ihre Zähne stark kariös befallen sind, nach Unfällen unter Zahnverlust leiden oder nach einer abgeschlossenen Wurzelkanalbehandlung.

Die Kosten für Zahnkronen werden bestimmt von:

  • Defektgröße des Zahnes
  • Verwendetem Material
  • Stelle des beschädigten Zahns
  • Ob Sie die Regelversorgung wählen

Ganz generell variieren die Kosten für Zahnkronen zwischen 300€ bis 1.000€.

Kronenart Kosten Eigenanteil
Nicht-Edelmetall-Krone 300 bis 500 €
Krone mit Teilverblendung 400 bis 600 €
Teilkeramik-Krone 400 bis 600 €
Vollkeramik-Krone 700 bis 1.000 €
Goldkrone 500 bis 700 €
Unverblendete Metallkrone (Vollgusskrone) 250 bis 400 €
Teleskopkrone (Konuskrone) 600 bis 800 €

Bei anspruchsvollen Versorgungen tragen Sie die Zahnkrone Kosten selbst

Die Kosten für anspruchsvollere Versorgungen trägt der Patient selbst. Diese Privatleistungen werden über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) errechnet und können durch unterschiedliche Preis- und Laborkosten stark variieren.

Zahnkronen aus Keramik – die ästhetische, preisintensivere Variante

Wünschen Sie eine nahezu natürliche wirkende neue Zahnkrone wird es zwar teurer, dafür aber ästhetisch nahezu unauffällig. Die Keramikkrone enthält keine Metalle und ist somit von Beginn an zahnfarben. Der Zahnarzt wählt mit Ihnen zusammen die passende Farbe. Die Zahnkrone passt sich somit perfekt an den Zahnhals an.

Zahnkrone Kosten: Das übernimmt die Krankenkasse

Seit 2005 zahlen Krankenkassen einen geregelten Festzuschuss. Dieser orientiert sich am Zahnbefund, der den aktuellen gesamten Gebisszustand berücksichtigt. Der Festzuschuss der Krankenkassen gleicht 50 Prozent der Durchschnittskosten einer Regelversorgung ab. Die Regelversorgung ist die Versorgung der Zahnkrone unter Standardtherapie. Werden ästhetischere Zahnkronen gewünscht, bleibt der Festzuschuss auf dem Satz der Regelversorgung.

Diese Regelversorgung sieht die Krankenkasse bei Zahnkronen vor

Für die Überkronung erhalten gesetzlich Versicherte einen Festzuschuss, der grundsätzlich die Hälfte der Kosten der Regelversorgung abdeckt.

Im sichtbaren Bereich entspricht die Regelversorgung einer Zahnkrone mit zumindest Teilverblendung. Somit wird hierfür ungefähr die Hälfte der Kosten übernommen. Was nicht durch den Festzuschuss gedeckt wird, entspricht dem Eigenanteil des Patienten. Auch die zusätzlichen Kosten für eine Vollverblendung oder eine Verblendung der Krone im nicht sichtbaren Bereich (keine Regelversorgung) sind vom Patienten komplett selbst zu tragen.

Bereich Regelversorgung
Backenzähne Nicht-Edelmetall-Verkronung ohne Verblendung
Vorderzähne Verblendete Kronen im sichtbaren Bereich
Oberkiefer Verblendete Kronen im sichtbaren Bereich bis zum 5. Zahn
Unterkiefer Verblendete Kronen bis zum 4. Zahn