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Thomas Löffler | Keine KommentareKostenlose gemafreie Musik
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Wer krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden muss, ist zuvor nicht zwingend einer körperlich stark belastenden Tätigkeit nachgegangen. Längst sind psychische Probleme Ursache Nummer eins, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit geht.
Dies verdeutlichen neue Zahlen, die der Versicherungsverband GDV vorgelegt hat. Diesen zufolge sind 29 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle durch psychische Probleme bedingt – so viele wie im Vorjahr. In seiner letztjährigen Auswertung hatte der GDV auch ermittelt, dass bei Frauen Depressionen & Co. häufiger als bei Männern ein Grund für den Austritt aus dem Berufsleben sind. Gingen bei den Frauen 34 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle auf psychische Probleme zurück, waren es bei den Männern „nur“ 26 Prozent.
Zweithäufigster Grund (19 Prozent) für eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit sind laut GDV Erkrankungen des Bewegungsapparats: Hierzu zählen Verletzungen bzw. Erkrankungen an Gelenken, Muskeln und Knochen. Typische Gründe sind beispielsweise Osteoporose sowie Arthritis.
Weitere Ursachen für den Eintritt einer Invalidität waren laut GDV Krebserkrankungen (18 Prozent), Unfälle (9 Prozent), Erkrankungen des Nervensystems (7 Prozent) sowie Herzerkrankungen (6 Prozent). Weitere zwölf Prozent entfielen auf sonstige Erkrankungen.
Während es sich bei den GDV-Zahlen um einen Branchendurchschnitt handelt, fällt die Gewichtung bei einzelnen Versicherern noch deutlicher aus – insbesondere, was psychische Erkrankungen betrifft. Eine Auswertung der Debeka aus dem vergangenen Jahr hatte ergeben, dass von 1.000 neu eingetretenen Leistungsfällen im Jahr 2018 knapp die Hälfte (45,4 Prozent) durch Probleme der Psyche verursacht wurden. Ein Jahr zuvor lag der Anteil psychischer Erkrankungen noch bei 41,7 Prozent. Dass die eigene Psyche für immer mehr Menschen zu einer Belastung wird, illustriert auch der letztjährige Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse. Diesem zufolge stiegen die psychisch bedingten Fehlzeiten von 2006 bis 2018 um 92 Prozent.
Insgesamt mussten die Versicherer im vergangenen Jahr mehr leisten als noch im Vorjahr: 2019 überwiesen die Unternehmen insgesamt 3,9 Milliarden aus der BU-Versicherung an die Versicherten – ein Plus von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Noch deutlicher wuchs die Summe der Leistungsverpflichtungen. Diese betrug 2019 insgesamt 38,1 Milliarden Euro – 6,6 Prozent mehr als noch 2018 (35,7 Milliarden).
E-Scooter sind im Trend!
Thomas Löffler | Keine KommentareWeil das Leben nicht in Watte gepackt ist – Ein Unfall verändert Ihre finanzielle Situation ohne Vorankündigung erheblich!
Thomas Löffler | Keine Kommentare20.04.2020
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon
70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet
sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über
die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen
und reicht häufig nicht aus.
Einige Schadenbeispiele aus der Praxis:
AUTOUNFALL
Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits
die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den
Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen
ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie
dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe,
die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts
werden 40.000,– Euro veranschlagt. Für die Anschaffung
eines Pkw, der einen auf seine Behinderung abgestimmten
Umbau genoss, müssen nochmals 35.000,– Euro eingeplant
werden. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen
hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise
kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl
weiterhin ausüben.
STURZ VON EINER LEITER
Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er
das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide
Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark.
Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung
übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha.
Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch
der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als
„Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle
Einschnitte.
FAHRRADUNFALL
Ein Kind bekam zum 10. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt.
Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße
hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes
Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe
geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe
Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung
war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da
eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war,
erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung.
Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische
Operation.
VERSCHÜTTET
Frau K. verbrachte in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende
auf der Skipiste. Sie war leidenschaftliche Skifahrerin.
Keine Abfahrt war ihr zu anspruchsvoll. Plötzlich störte ein lautes
Grollen die Ruhe der Berge – eine Lawine. Sie konnte sich nicht
rechtzeitig in Sicherheit bringen und wurde von den Schneemassen
verschüttet. Als die Suchtrupps die verunglückte Skifahrerin
fanden, kam leider jede Hilfe zu spät. Durch die private Unfallversicherung
waren zumindest die Kosten für die Beerdigung
abgedeckt.
Eine Unfall-Versicherung kann keinen Unfall verhindern, sie kann Sie jedoch vor den finanziellen Folgen eines Unfalles schützen durch
- TODESFALLLEISTUNG
Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines
Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie
bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise
die Kosten für die Beerdigung abdecken. - INVALIDITÄTSLEISTUNG
Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der
Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese
legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines
Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle
Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese
abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker). - VERSCHIEDENE TAGEGELDER
Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines
unfallbedingt medizinisch nötigen
Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld
nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte
(i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen,
die hier Berücksichtigung finden). - Unfall-Krankentagegeld
Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt
der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt
weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich
niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen. Bei einem Selbständigen fällt bei einer Krankschreibung das Einkommen ganz aus! - Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente
gezahlt. - Übergangsleistung
Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft.
Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig
werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate
nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder
geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte
Übergangsleistung zur Auszahlung.
Der Wintersturm „Sabine“ sorgte am 9. und 10. Februar für Verkehrschaos auf Straßen und Schienen sowie für europaweit 14 tödliche Unfälle. Die Meteorologen hatten indes schlimmere Auswirkungen befürchtet. Von den deutschen Versicherern wurden rund eine halbe Million Schadensfälle an Häusern, Hausrat und bei Unternehmen reguliert, wie der Versicherer-Gesamtverband (GDV) mitteilte. Rund 675 Millionen Euro haben die deutschen Sachversicherer ausgezahlt, womit sich „Sabine“ unter den Stürmen seit 2002 auf Rang sechs einreiht.
Negativ-Spitzenreiter unter den Winterstürmen in Deutschland ist nach wie vor „Kyrill“, der 2007 eine Schadenssumme von 3,3 Milliarden Euro verursachte. Auch „Friederike“ kostete 2018 mit einer Milliarde Euro deutlich mehr als „Sabine“, ebenso wie „Jeanett“ im Jahr 2002 (1,3 Milliarden Euro).
Relativ gering fiel die Schadenssumme infolge des diesjährigen Orkans auch bei den Kfz-Versicherern aus: Etwa 40.000 Schäden fielen bei ihnen an, deren Kosten sich auf rund 75 Millionen Euro summierten.
Absicherung Ihres Hab und Gutes! Eine Hausrat-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen zahlreicher Schadeneriegnisse!
Thomas Löffler | Keine Kommentare06.04.2020
Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht
vollkommen vermeidbar.
Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung,
Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können
auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld.
Einige Schadenbeispiele aus der Praxis:
BLITZEINSCHLAG
Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach
eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete
sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu
alle Habe der Bewohner. Was das Feuer verschonte, wurde durch
Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die
Familie stand vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf
150.000 € geschätzt.
ROHRBRUCH
Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener
Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf
mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei
wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen
Geräte (Tablet-PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt.
Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.
EINBRUCHDIEBSTAHL
Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen
Geräte. Im Anschluss verwüsteten
sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen
wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt
und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das
Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast
der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar gemacht wurde.
Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein
Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 €
geschätzt.
STURMSCHADEN
Das Sturmtief „Kyrill“ fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150
km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein
ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch konnte
Regen in die Wohnung eindringen. Das Regenwasser beschädigte
die Couch und eine Stereoanlage. Der Schaden wurde auf
2.100 € geschätzt. Auch „Sabine“ hat im Jahr 2020 zahlreiche erhebliche Schäden verursacht.
Auch ohne die Begrenzung auf definierte Schadenereignisse bieten wir Ihnen auch eine Allgefahrendeckung an. Auch hierzu einige Beispiele:
Frau Müllers Katze hat besonderen Gefallen an den hochwertigen
Seidengardinen gefunden. Durch ihre Krallen hinterlässt sie beim
Spielen tiefe Schnitte in dem Stoff. Frau Müller freut sich über eine
von uns erbrachte Entschädigung von 786 €, mit der sie die zerfetzten
Gardinen ersetzen kann.
In einem unbeobachteten Moment spielt der Hund von André wild
auf der neuen Ledercouch und zerkratzt dabei stark das Material.
Zum Glück erhält André einen Zuschuss von uns für die
Aufbereitungskosten in Höhe von 372 €.
Die kleine Emily hat gerade ihre kreative Ader entdeckt und schneidet
das teure Designerkleid ihrer Mutter in viele, kleine Dreiecke. Mit der
von uns erbrachten Versicherungsleistung von 1.780 €, kann die
Mutter aufatmen und nach Herzenslust auf Shoppingtour gehen.
Herr Weinert stellt eine Leiter im Wohnzimmer auf, um die Deckenlampe
zu reparieren. Durch eine unachtsame Bewegung kippt die
Leiter um und stürzt in den Fernseher. Herr Weinert erhält von uns
ein gleichwertiges Gerät als Naturalersatz.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Die Standarddeckung umfasst:
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
• Leitungswasser
• Sturm / Hagel
Folgende Erweiterungen sind möglich:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau,
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,
Lawinen, Vulkanausbruch)
• Glasbruch
• Fahrraddiebstahl
• Allgefahren-Deckung (unbenannte Gefahren)
Eine wichtige Information:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Diese Aussage ist eine Grundlage unseres Alltags!
Wie leicht entsteht ein Schaden am Eigentum einer anderen Person, niemand ist in der Lage hierfür finanzielle Vorsorge in ausreichendem Umfang zu treffen, aber zum Glück gibt es eine Haftpflicht-Versicherung, die für verursachte Fremdschäden aufkommt.
Corona – Wir sind unverändert für Sie erreichbar! Ab 23.03.2020 ist unser Büro jedoch nicht mehr für Kundenbesuche geöffnet!
Thomas Löffler | Keine Kommentare22.03.2020
Aufgrund der aktuellen Vorgaben und Handlungsempfehlungen für die Bürger sollen soziale Kontakte vermieden werden, wir stehen Ihnen unverändert
– per Telefon unter 069 / 95 91 13-0
– per Fax unter 069 / 95 91 13 18
– per E-Mail unter mail@nrloeffler.de
– per WhatsApp unter 0171-460 1005
zur Verfügung.
Unser Briefkasten nimmt unverändert Ihre Anliegen in Papierform entgegen.
Sie können uns rund um die Uhr erreichen, auch wenn Sie uns telefonisch nicht persönlich erreichen sollten, steht ein Anrufbeantworter zur Verfügung, der Ihre Wünsche und Anliegen entgegennimmt, wir rufen Sie gerne zurück.